Mommy’s Rights: Die Rechte der (werdenden) Mütter.

Frauen, in deren Bauch ein Baby heranwächst, befinden sich sprichwörtlich in «anderen Umständen». Auch rechtlich gesehen.

Wusstest du beispielweise, dass man dir schwanger nicht kündigen kann? Und dass dir als Mama am Arbeitsplatz Zeit zum Stillen oder Abpumpen zusteht? Was gibt es beruflich wie privat noch über deine Rechte zu wissen?

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Babynamen, Vorsorge-Checks, Geburtsort, Erstausstattung, Gender Reveal oder Baby Shower? Ersteltern machen sich über so einige unbekannte Dinge Gedanken. Viele davon machen Spass, andere eher so…naja – wie zum Beispiel der Blick ins trockene Arbeitsrecht.

Darum haben wir hier quick-and-dirty die wichtigsten Rechte für euch zusammengefasst, so dass Ihr Euch entspannt auf die Magic Moments mit Babybauch und Baby im Arm konzentrieren könnt.

Neun geschützte Monate: Schwanger als Arbeitnehmerin

Wann Du im Job Deine Schwangerschaft öffentlich machst, ist ganz Dir überlassen. Sobald Dein Arbeitgeber und die Personalabteilung darüber Bescheid wissen, tritt für Dich der Kündigungsschutz bis 14 Wochen nach der Geburt in Kraft. Und das sogar rückwirkend – für den Fall, dass Dir gekündigt wurde und du selbst noch gar nicht wusstest, dass Du ein Baby erwartest. Ausserdem profitieren schwangere Frauen vom Mutterschaftsschutz, der sie vor Überlastung durch Überstunden schützt oder sie von gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten befreit.

So oder so solltest Du Dir schnellstmöglich folgende Fragen stellen: Möchtest Du vor der Geburt noch Ferien beziehen? Kannst Du vielleicht eine geplante Geschäftsreise nicht mehr antreten? Müssen Aufgaben umgeplant werden, weil sie für Dich nicht mehr machbar sind? Dein Arbeitgeber wird froh sein, wenn Du dies rechtzeitig mit ihm besprichst. 

Falls Du während Deiner Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, schreibt Dich Dein Arzt oder Deine Ärztin krank. Mit dem Attest bekommst Du während einer beschränkten Zeit Deinen Lohn wie üblich weiter ausbezahlt, ohne dass Du zur Arbeit musst.

 

«Jeder Frau steht zu, mit ihrem Arbeitgeber eine individuelle Rückkehr in den Job zu besprechen.»

«Ferien» nach der Geburt: Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub

Der sogenannte Mutterschutz dauert bis 14 Wochen nach der Geburt und ist der Zeitraum, in dem Du als Arbeitnehmerin Deine Zeit zuhause mit Deinem Neugeborenen geniessen darfst und dank der Mutterschaftsentschädigung dabei mindestens 80% Deines Lohnes in Form von Taggeldern erhältst. Denn so schön es auch ist, sich um sein Baby zu kümmern, es ist und bleibt ein Full-Time-Job, im Fall.   

Krasser Kontrast zum männlichen Elternteil: Erst seit 2021 haben die Papas unter euch Anrecht auf lediglich zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub! Wann ihr diese freien Arbeitstage in den ersten sechs Monaten eures Babys einzeln oder am Stück beziehen wollt, könnt ihr nach Absprache mit eurem Arbeitgeber selbst entscheiden.

Das sind die gesetzlichen Grundlagen, die für alle gelten. Aber wie genau wollt ihr euch in eurem neuen Lebensabschnitt mit Kind (oder dem zweiten oder dritten) als Familie organisieren? Wichtig ist, dass ihr euch – als werdende Mama wie werdender Papa – frühzeitig mit eurem Arbeitgeber austauscht, wie ihr die Zeit nach der Geburt gestalten wollt und wann ihr in welchem Pensum wieder in den Beruf einsteigen wollt. Viele Arbeitgeber sind froh, wenn langjährige Mitarbeiterinnen mit viel internem Wissen dem Betrieb treu bleiben und sind offen für flexible Vereinbarkeitsmodelle wie z.B. Teilzeitarbeit oder Jobsharing.

 

Mehr als dreieinhalb Monate: Mutterschaftsurlaub verlängern

Die arbeitsfreie Zeit nach der Geburt als «Urlaub» zu bezeichnen, ist schon eine Frechheit, oder? Und ihn auf 14 Wochen zu begrenzen ebenso. Da soll man in der Schweiz sein dreieinhalb Monate altes Baby schon in fremde Hände geben, um selbst wieder zu arbeiten? Für den Wiedereinstieg in den Job als Neu-Mama gibt es einiges zu bedenken. Eine mögliche Option: Den Mutterschaftsurlaub mit unbezahltem Urlaub zu verlängern und die Arbeit erst wieder aufzunehmen, wenn das Baby etwas älter ist. Oder per Teilzeit einsteigen und das Pensum nach und nach erhöhen, wenn sich das Leben als Familie eingependelt hat. All das ist natürlich auch eine Geldfrage. Und wie sich das auf Pensionskassenbeiträge und Sozialversicherungsleistungen auswirkt? Das würde hier den Rahmen sprengen. Sucht daher unbedingt das Gespräch mit Eurer Personalabteilung – das sind die wahren Expert:innen für Eure Rechte in «anderen» und normalen Umständen.

Noch gut zu wissen: pro Kind erhalten Eltern monatlich eine Familienzulage, die je nach Kanton höher oder niedriger ausfällt.

 

Burgerstein liegt das gesundheitliche Wohl einer jeden Mutter am Herzen. Deshalb sieht sich das erfolgreiche Schweizer Familienunternehmen nicht nur in der Verantwortung, wenn es um Vitaminprodukte geht, sondern engagiert sich auch in verschiedenen Bereichen sozial und ökologisch. burgerstein.ch