Was Du über Scheidung wissen solltest.

Scheidungsanwält:innen hatten bereits vor Corona viel zu tun. Gemäss Bundesamt für Statistik schieden sie im Jahr 2021 ganze 17’159 Ehen. Und Scheiden, das tut weh. Wenn es schon zur Trennung kommt, dann gilt es, ein paar Dinge zu beachten. Ganz besonders, was die eigene finanzielle Situation anbelangt. 

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Der Rosenkrieg und seine Opfer. 

Der Begriff „Rosenkrieg“ ist abgegriffen, verliert aber nicht an Aktualität. Denn: Getrennt wird immer. Immer mehr. Und das leider nicht immer friedlich, man mag es den Betroffenen nicht verübeln. Oft liegen die Nerven vor, während und nach der Scheidung blank – gerade wenn Kinder involviert sind. 

Wenn es dann aber tatsächlich ausartet in einen Krieg, wird – wir zitieren Büne Huber – oft mehr Geschirr zerschlagen, als man Geschirr hat. Diese Kollateralschäden treffen am häufigsten die gemeinsamen Kinder.

Die Genfer Konvention regelt die Rechte von Zivilisten im Krieg, das Gesetzbuch der Beteiligten im Rosenkrieg. Die Auswirkungen einer Trennung sind aber nicht nur emotionaler, sondern auch finanzieller Natur.

Eine Scheidung bringt in der Regel nämlich auch grosse Existenzängste mit sich. Und das nicht ohne Grund, denn die finanziellen Konsequenzen können erheblich sein. Möglicherweise muss das Eigenheim verkauft, die einbezahlten Beiträge an die Altersvorsorge müssen geteilt werden. 

Wir listen Euch die wichtigsten Punkte im Überblick auf.

«Es lief ewig gut – und dann eben nicht.» Mark Forster.

1—Wie lange dauert eine Scheidung?

Wie lange der Scheidungsprozess dauert, hängt ganz vom Verhalten der Ehepartner:innen ab.

Wenn es sich um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren handelt, dauert das Scheidungsverfahren in der Regel zwischen drei und vier Monaten. In diesem Fall sind beide Parteien sich über alles einig – ob Sorgerecht, Unterhalt, Vermögen und Pensionskasse. 

Scheidungen auf einseitiges Begehren, sogenannte «Kampfscheidungen» bergen ein hohes Streitpotenzial und ziehen sich manchmal über mehrere Jahre hin. Widersetzt sich einer der Eheleute der Scheidung, kann diese erst ausgesprochen werden, wenn beide seit mindestens zwei Jahren getrennt leben. 

2—Was kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich vor allem aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Diese wiederum variieren natürlich von Fall zu Fall, Gerichtskosten sogar von Kanton zu Kanton.

Bei einer einvernehmlichen Trennung sind beide Ehepartner:innen für die Kosten verantwortlich. Kurz: Gerichtskosten werden aufgeteilt und sind kantonal geregelt (zwischen 1’000 und 4’000 Franken). Und auch die Anwaltskosten werden von jeder Partei selbst getragen (zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde).

Die Kosten für eine Trennung auf einseitiges Begehren sehen anders aus: Bei einem strittigen Verfahren muss nämlich die Partei, die unterliegt, für die Scheidungskosten vollumfänglich aufkommen.

3—Was, wenn ich mir die Scheidungskosten nicht leisten kann?

Wenn es  für Dich aus finanzieller Sicht nicht möglich ist, die Kosten einer Scheidung zu tragen, kannst Du ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen.

4—Ist eine Scheidung ohne Anwältin oder Anwalt möglich?

Ja. Das Gesetz verlangt keine Anwältin oder einen Anwalt zur Scheidung einer Ehe. Aber: Es ist trotzdem ratsam, um Vermögensverhältnisse und Streitfragen gemeinsam mit einer Fachperson zu klären.

5—Was passiert bei Scheidung mit der AHV?

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, kann das während der Ehe angehäufte AHV-Guthaben gesplittet und auf beide AHV-Konten verteilt werden – dies zu gleichen Teilen. Für dieses Splitting ist es sehr wichtig, dass Ihr einen Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse stellt. Erst danach wird die Rente berechnet. Den Antrag könnt Ihr auf der Website der jeweiligen AHV-Ausgleichskasse herunterladen.

6—Was passiert bei einer Scheidung mit der Pensionskasse?

Alles, was in der Pensionskasse drin ist, wird zur Hälfte zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Als Grundlage für die Berechnung gilt die Länge der Ehe. Zusätzlich werden auch die Zinsen berücksichtigt, die sich während der Ehe angesammelt haben. Eine Gütertrennung hat keine Auswirkungen auf das Pensionskassen-Splitting – sie gilt nur für Guthaben, die bereits vor der Ehe bestanden.

Wichtig zu wissen: Die Partei, die vom Pensionskassenausgleich profitiert, erhält das Geld nicht ausbezahlt. Es wird stattdessen direkt an die Pensionskasse überwiesen. Wer keiner Pensionskasse angehört und jünger als 59 Jahre ist, dem wird das Geld auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen. Entsprechende Produkte werden von Banken, der Post und von Versicherungen wie der Swiss Life angeboten.

7—Was passiert bei Scheidung mit der 3. Säule?

Was mit den Guthaben der privaten Vorsorge geschieht, hängt vom Güterstand ab, der im Ehevertrag vereinbart wurde. Hat ein Paar keine Regelung getroffen, greift die Errungenschaftsbeteiligung. Bei diesem Fall, der übrigens am häufigsten vorkommt, wird das Vermögen der 3. Säule hälftig geteilt. Das Gleiche gilt für die Gütergemeinschaft.

Bei einer Gütertrennung wird das Guthaben hingegen nicht aufgeteilt. Zudem besteht die Möglichkeit, bei der Scheidung auf die Teilung der privaten Vorsorge zu verzichten oder das Geld anders als hälftig zu teilen.

8—Die Weichen für später stellen

Jetzt die Versicherungsunterlagen genau überprüfen: Muss das vereinbarte Bezugsrecht geändert werden?

Bei allem Wissen: Fakt bleibt, dass eine Scheidung meist auch zu finanziellen Engpässen führt.

Eine Swiss Life Studie zeigt eindrücklich auf: Wenn sich Frauen scheiden lassen, hat dies nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge. 

 

Jede vierte geschiedene Rentnerin bezieht heute in der Schweiz Ergänzungsleistungen zur AHV. Die bei einer Scheidung vorgesehenen Ausgleichsmechanismen wie zum Beispiel der Vorsorgeunterhalt helfen zwar. Aber sie lösen das Problem nur teilweise. Eine Scheidung bleibt für die Frau somit ein Vorsorgerisiko.


Was also tun, wenn durch die Scheidung Vorsorgelücken entstanden sind?

Die Lücken rasch schliessen. Und die jetzige finanzielle Situation sowie auch die Situation nach der Pensionierung mit einer Expertin oder einem Experten anschauen. 

Swiss Life ist die Nummer 1 für umfassende Vorsorge- und Finanzlösungen. 1.4 Millionen Private und über 50’000 Unternehmen vertrauen bei ihrer Vorsorge auf unsere über 165-jährige Erfahrung und sorgen damit selbstbestimmt für ihr Leben vor. swisslife.ch